Verkehrssicherung Stuttgart

Verkehrssicherung Stuttgart

Die Verkehrssicherung an Baustellen in Stuttgart und Umgebung nach RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) verfolgt die Aufgabe, Gefahren abzuwenden und Unfälle im Straßenverkehr zu vermeiden.

Sobald öffentliche Verkehrsflächen für Baumaßnahmen genutzt werden (Gehwegsperrungen, Radwegsperrungen, Fahrbahneinengungen, Fahrbahnsperrungen, etc.), muss der Verkehr entsprechend der aktuellen StVO alternativ geführt bzw. sicher umgeleitet werden.

So ist zur Verkehrssicherung besonders zu berücksichtigen:

  • Verkehrsführung Fußgänger mit Berücksichtigung Rollstuhl, Rollator,...
  • Verkehrsführung Radfahrer
  • Verkehrsführung KFZ
  • Verkehrsführung LKW/ Schwertransporte (Schleppkurven)

unter Beachtung der Zufahrtsmöglichkeit für Feuerwehr, Polizei, Rettungskräfte und Müllabfuhr.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) fordert hierzu eine Genehmigung durch die jeweilig zuständige Straßenverkehrsbehörde (in Stuttgart das AföO - Amt für öffentliche Ordung - Team Baustellen). Für den Antrag auf Strassenplatzbenutzung ist eine Baufirma als Antragsteller und ein Verantwortlicher für die Verkehrssicherung zu benennen - außerdem ist ein Verkehrszeichenplan je Baustufe (BS) bzw. Bauabschnitt (BA) einzureichen.

Entspricht der Verkehrszeichenplan den Anforderungen, erteilt die Behörde die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung (VAO). Ändert sich die Situation an der Baustelle ist ein neuer VZ-Plan einzureichen.

Zur Verkehrs- und Baustellensicherung werden die genehmigten Verkehrszeichen, Absperrschrankengitter, Baken, Warnleuchten und Ampeln (Lichtsignalanlagen - LSA; Neue Bezeichnung: Lichtzeichenanlagen - LZA) aufgestellt, Markierungen angebracht.
An Arbeitstellen längerer Dauer muss die Einhaltung der Verkehrssicherung laut VZ-Plan durch Kontrollen sichergestellt werden. Nach ZTV-SA mindestens zweimal täglich und an Sonn- und Feiertagen einmal täglich.
Hier finden Bauunternehmen, Architekten, Städte, Gemeinden, Veranstalter, Investoren und viele mehr Unterstützung bei der Einholung der verkehrsrechtlichen Anordung (Genehmigung) zur Durchführung ihrer Baumaßnahmen/ Veranstaltungen hinsichtlich der StVO.
Auszug: Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu schützen. Es geht also nicht darum, jeder abstrakten Gefahr vorzubeugen. Nicht jedes Unglück im Zusammenhang mit der Verkehrssicherung ist somit Unrecht. Es geht darum, dass ein Grad an Sicherheit gewährleistet ist, dem die in dem jeweiligen Bereich entsprechende Verkehrsauffassung für erforderlich hält. Passiert dennoch ein Unglück, handelt es sich um ein allgemeines Lebensrisiko und nicht um eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, die zu einem Schadensersatzanspruch führt. 

Einsatzgebiete mit Ortskenntnissen für Kontrollen der Verkehrssicherung an Baustellen

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