Verkehrszeichenplan erstellen
Erstellung von Verkehrszeichenplänen
Ab sofort biete ich Ihnen die Erstellung von Verkehrszeichenplänen zur Baustellenabsicherung im Straßenverkehr für alle Städte und Ortschaften in Deutschland (StVO).
Für den Antrag auf eine Verkehrsrechtliche Anordnung für die Sicherung der Arbeitsstelle gemäß § 45 StVO bei der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde ist ein Verkehrszeichenplan (VZ-Plan bzw. VZP) erforderlich.
Der VZ-Plan zeigt die Verkehrssicherung der Baustelleneinrichtung nach RSA 21 (Richtlinien für die Sicherung an Arbeitsstellen) und ZTV-SA (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen, z.B. Absturzgittersicherungen an Baugruben) für z.B. Materialanlieferung, Lagerung, Autokraneinsatz, Kranstellung, Silo, Veranstaltungen, Straßenbauarbeiten und weitere Maßnahmen.
Für jede Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsfläche wie Fahrbahn, Radweg, Gehweg müssen für die Verkehrsführung Alternativen gefunden und nach StVO umgesetzt werden. Die Baustelle muß außerdem nach ZTV-SA zusätzlich zur StVO gesichert sein. Innerhalb der Baustelle gilt in der Regel die aktuelle ASR A5.2 (Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Bereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen).
Jetzt finden Bauunternehmen, Tiefbauämter, Hochbauämter, Gartenbaufirmen, Architekten, Städte und Gemeinden, Bauherren u.v.m. in Deutschland hier schnelle Unterstützung bei der Erstellung eines qualifizierten Verkehrszeichenplans zur Durchführung der Baumaßnahmen.
Beispiel: Vollsperrung mit Umleitungsplan

Beispiel für die Erstellung eines Verkehrszeichenplans für Belagsarbeiten einer Straße.
Die Straßenbauarbeiten sind in mehrere Bauabschnitte unterteilt.

Beispiel für einen Umleitungsplan mit Plantafel (Vorwarntafel oder Ankündigungstafel)

Beispiel für einen angeordneten VZ-Plan zur Baustellenabsicherung. Das Baufeld ist mit Bauzaun gesichert. Halteverbotszonen zur Andienung sind ausgeschildert.

Beispiel für einen genehmigten Umleitungsplan. Für die gesperrten Fußgänger- und Radwege ist eine Umleitung nach RUB beschildert.